Ärztliches Gutachten für den Führerschein – unsere Fahrschule in Wien informiert
Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Führerschein.
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, welche die volle Aufmerksamkeit erfordert. Bei besonders schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Erkrankungen kann es sein, dass das Führen eines Fahrzeugs mit einem erheblichen Sicherheitsrisiko verbunden ist und daher nicht erlaubt ist. Aus diesem Grund ist für den Erhalt des Führerscheins die gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Im Folgenden findest du das Wichtigste zum Thema ärztliches Gutachten für die Lenkberechtigung zusammengefasst.
Definition/Inhalt der ärztlichen Untersuchung inklusive Sehtest und Hörtest für den Führerschein
Jede Fahrschülerin und jeder Fahrschüler ist in Österreich verpflichtet, die gesundheitliche Eignung für den Erwerb der Lenkberechtigung in Form eines ärztlichen Gutachtens vor der Behörde zu belegen. Das ärztliche Gutachten ist von einem sachverständigen Arzt zu erstellen und darf nicht älter als 18 Monate sein. Der Arzt erhebt die Krankheitsgeschichte, verschafft sich einen Eindruck von dem Gesamtzustand der begutachteten Person hinsichtlich Mimik, Gestik, Motorik, Koordination und Sprachvermögen, ermittelt die Größe und das Gewicht, führt einen Hör- und Sehtest durch, misst den Puls und den Blutdruck, kontrolliert die Beweglichkeit der Extremitäten und überprüft auf Muskelzittern (Tremor).
Häufig gestellte Fragen zum ärztlichen Gutachten für den Führerschein
Beim Gedanken an eine ärztliche Untersuchung kommen bei vielen Menschen Unsicherheiten auf. Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die unsere Fahrschüler oft beschäftigen:
Was kostet das ärztliche Gutachten?
Für die Klassen AM, A , A1 , A2 und B betragen die Kosten 35 Euro.
Wie lange dauert die Untersuchung?
Die Untersuchung nimmt wenige Minuten in Anspruch.
Wo kann ich die ärztliche Untersuchung absolvieren?
Ausschließlich ermächtigte sachverständige Ärzte sind befugt, ein ärztliches Gutachten zu erstellen. Laut Hausarztregelung darf der Führerscheinbewerber bei dem ausgewählten Arzt innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in Behandlung gewesen sein.
Welche Dokumente sind für die Untersuchung erforderlich?
Neben dem amtlichen Lichtbildausweis ist ein ausgefüllter Gesundheitsfragebogen vorzulegen. Brillenträger müssen ihre Brille mitbringen. Kontaktlinsenträger sind verpflichtet, die Kontaktlinsen, den Aufbewahrungsbehälter und die Flüssigkeit zum Herausnehmen vorzuzeigen. Träger von Brille und Kontaktlinsen bringen sowohl die Brille aus auch die Kontaktlinsen zu dem Termin mit.
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