Führerschein abgeben – unsere Fahrschule in Wien berät ausführlich
Ursachen und Folgen.
Ob Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht oder Fahren ohne Lenkberechtigung – der Führerschein ist abzugeben, wenn die gesundheitliche und fachliche Eignung sowie die Verkehrszuverlässigkeit nicht mehr gegeben sind. Die Behörde wird in diesen Fällen den Führerschein entziehen, eine Geldstrafe verhängen und häufig neben einer Nachschulung die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens fordern.
Gründe für den Führerscheinentzug
Verschiedene Entzugsdelikte werden mit einem Führerscheinentzug sanktioniert. Diese sind:
Alkohol am Steuer
Ab einem Promillewert ab 0,5 – sofern es sich um den dritten Eintrag im Vormerksystem innerhalb von zwei Jahren handelt – kommt es zu einem Führerscheinentzug von drei Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 300 bis 3.700 Euro. Wird ein Promillewert ab 1,6 ermittelt, beträgt der Führerscheinentzug mindestens sechs Monate. Hinzu kommen zwischen 1.600 und 5.900 Euro Geldstrafe.
Drogen am Steuer
Das Fahren unter Drogeneinfluss zieht einen Führerscheinentzug von mindestens einem Monat und eine Geldstrafe in Höhe von 800 bis 3.700 Euro nach sich.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Dauer des Führerscheinentzugs bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach der Anzahl und Ausprägung der Überschreitungen der letzten zwei Jahre. Bei der ersten Übertretung von mehr als 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder mehr als 50 km/h im Freiland erfolgen ein Führerscheinentzug von zwei Wochen und eine Geldstrafe von 150 bis 2.180 Euro. Bei der zweiten Übertretung beträgt der Führerscheinentzug sechs Wochen.
Erste Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 80 km/h und im Freiland von mehr als 90 km/h werden mit einem Führerscheinentzug von drei Monaten und einer Geldstrafe zwischen 150 und 2.180 Euro sanktioniert. Auch bei der ersten Übertretung wird der Führerschein sechs Monate lang eingezogen, falls die Geschwindigkeitsüberschreitung in besonders gefährlichen Situationen, zum Beispiel vor einer Schule oder Schutzwegen, stattfindet.
Fahrerflucht
Eine Fahrerflucht wird mit drei Monaten Führerscheinentzug geahndet.
Für das Fahren trotz entzogener Lenkberechtigung sind mindestens drei Monate Führerscheinentzug vorgeschrieben.
Verweigerung
Sollte ein Lenker sich weigern, einen Atemalkoholtest, eine Blutabnahme oder eine ärztliche Untersuchung auf behördliche Anordnung durchführen zu lassen, ist ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten die Folge. Hinzu kommen zwischen 1.600 und 5.900 Euro Geldstrafe.
Nicht eingehaltene Auflagen
Werden Auflagen, etwa die Teilnahme an einer Nachschulung oder die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens, nicht eingehalten, droht ein Führerscheinentzug von drei Monaten.
Vormerksystem
Sollte ein Lenker innerhalb von zwei Jahren die dritte Vormerkung erhalten, wird die Lenkberechtigung für drei Monate entzogen.
Was passiert nach dem Führerscheinentzug?
Nach dem Führerscheinentzug ist in der Regel eine Nachschulung vorgesehen, um die Lenkberechtigung nach der Dauer des Entzugs zurückzuerlangen. In der Nachschulung analysieren die Teilnehmer gemeinsam mit einem Psychologen die begangenen Verkehrsdelikte und entwickeln Strategien zur Vermeidung derartiger Situationen in der Zukunft. Wurde der Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer entzogen, steht die Trennung von Trinken und Autofahren im Mittelpunkt. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.
Oft wird außerdem eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) angeordnet. In der Untersuchung stellt ein Psychologe fest, ob der Lenker fähig ist, ein Fahrzeug zu führen. Eine VPU ist notwendig, wenn die Behörde diese aufgrund eines Verkehrsdelikts vorschreibt oder die Untersuchung Voraussetzung für bestimmte Berufe, zum Beispiel den des Berufskraftfahrers, ist. Zu absolvieren sind ein praktischer Teil – eine Testung – sowie ein abschließendes Gespräch mit dem Verkehrspsychologen.
Wurden die erforderlichen Maßnahmen vorschriftsmäßig abgeschlossen, sind die Bescheinigungen über die Teilnahme an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Diese wird den Führerschein wieder an den Lenker aushändigen.
Häufig gestellte Fragen zum Führerscheinentzug
Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die unsere Fahrschüler rund um das Thema Führerscheinentzug oft beschäftigen:
Wann muss ich den Führerschein abgeben?
Alkohol und Drogen am Steuer gehören ebenso zu den häufigsten Gründen für den Führerscheinentzug wie Fahrerflucht, illegale Autorennen und die Verweigerung eines Atemalkoholtests.
Wie hoch ist die Geldstrafe beim Führerscheinentzug?
Je nach Entzugsdelikt beträgt die Geldstrafe zwischen 36 Euro für die Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand und 5.900 Euro für das Fahren mit einem Promillewert bis 1,6.
Wie lange kann der Führerschein entzogen werden?
Ein Führerscheinentzug kann von zwei Wochen für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder 50 km/h auf einer Freilandstraße bis hin zu mindestens zwölf Monaten bei wiederholtem Fahren ab 1,6 Promille innerhalb von fünf Jahren, wenn beim Erstdelikt ab 1,6 Promille gemessen wurden, dauern.
Unser Fahrschulteam freut sich auf deine Kontaktaufnahme!