Führerschein-Klassen A-Ausbildung
A / A2/A1
Ab dem 24. Lebensjahr, erhältst Du automatisch den uneingeschränkten Führerschein der Klasse A, falls nicht, erhältst Du die Klasse A 2. Dies bedeutet, dass Du nur "Leichtmotorräder" mit nicht mehr als 35 kw (ca.48PS) fahren darfst. Diese Infos findest Du in Deinem Zulassungsschein. Mit 16 Jahren darfst Du den A1 Schein machen! Dieser berechtigt Dich zum Fahren von Motorrädern bis 125 ccm und einer Leistung von 11 KW (15 PS).
Nach zwei Jahren, ab Ausstellungsdatum Deines Führerscheins und abgeschlossener 2. Phase, darfst Du entweder 7 Fahrlektionen oder eine Praxisprüfung machen um die nächste Stufe zu erreichen. Mit dieser Führerscheinklasse darfst Du natürlich auch Motorräder mit Beiwagen und Trikes (=Motordreiräder) lenken!
Für diese Ausbildung benötigst Du das A-Seminar im Ausmaß von 6 Unterrichtseinheiten und 14 Praxiseinheiten. Ab dem 39. Lebensjahr benötigst Du eine Doppeleinheit mehr! Solltest Du noch keinen B-Schein besitzen, bleibt Dir der B-Grundkurs auch nicht erspart.
2. AUSBILDUNGSPHASE
Nach dem Erhalt deines Führerscheins musst du innerhalb von 3 - 9 Monaten ein Fahrsicherheitstraining absolvieren und Innerhalb von 6 - 14 Monaten deine Feedbackfahrt. Zwischen dem Fahrsicherheitstrainig (1. Punkt) und der Feebackfahrt müssen 2 Monate Abstand sein!